Umsatzsteuer-Erklärungen in Frankreich
Jede Umsatzsteuer-Erklärung für Frankreich wird aus Ihren Marktplatzdaten erstellt, von einem lokalen Experten geprüft und vor Fristablauf eingereicht.

Nach der Registrierung in Frankreich liegt die Arbeit in den laufenden Meldungen. In der Regel monatliche Umsatzsteuererklärungen (CA3). Unsere lokalen Experten erstellen jede Erklärung aus Ihren Marktplatz- und Einkaufsdaten, damit die Zahlen den Erwartungen der Behörde (Direction générale des Finances publiques (DGFiP)) entsprechen.
Umsatzsteuerliche Meldepflichten in Frankreich
In der Regel monatliche Umsatzsteuererklärungen (CA3).
- Zusammenfassende Meldung (état récapitulatif)
- Intrastat (EMEBI) bei Überschreiten der Schwellen
So reichen wir Ihre Erklärungen ein
- 1Sie stellen uns Ihre Marktplatz-Berichte (zum Beispiel den Amazon VAT Transactions Report) und Einkaufsrechnungen bereit.
- 2Ein lokaler Experte gleicht die Daten ab und prüft Steuersätze, Befreiungen und Reverse Charge.
- 3Sie geben die Zahlen frei und wir reichen vor Fristablauf ein.
- 4Sie erhalten Zahlungsanweisungen, und wir dokumentieren jede Meldung.
Umsatzsteuer-Erklärungen in anderen Ländern
Häufige Fragen
Wie oft werden Umsatzsteuer-Erklärungen in Frankreich abgegeben?
In der Regel monatliche Umsatzsteuererklärungen (CA3).
Welche weiteren Meldungen gibt es in Frankreich?
Je nach Tätigkeit: Zusammenfassende Meldung (état récapitulatif); Intrastat (EMEBI) bei Überschreiten der Schwellen.
Wer zahlt die Umsatzsteuer?
Wir nennen Ihnen Betrag und Frist. Sie zahlen direkt an die Steuerbehörde, Ihr Geld läuft also nie über uns.
Bereit für eine saubere Umsatzsteuer?
Buchen Sie eine kostenlose Erstberatung. Ein Umsatzsteuer-Experte sagt Ihnen genau, wo Sie sich registrieren müssen und was es kostet.