Umsatzsteuer-Erklärungen in Spanien
Jede Umsatzsteuer-Erklärung für Spanien wird aus Ihren Marktplatzdaten erstellt, von einem lokalen Experten geprüft und vor Fristablauf eingereicht.

Nach der Registrierung in Spanien liegt die Arbeit in den laufenden Meldungen. Vierteljährliche Erklärungen (Modelo 303) plus Jahreszusammenfassung (Modelo 390). Große Unternehmen melden monatlich. Unsere lokalen Experten erstellen jede Erklärung aus Ihren Marktplatz- und Einkaufsdaten, damit die Zahlen den Erwartungen der Behörde (Agencia Estatal de Administración Tributaria (AEAT)) entsprechen.
Umsatzsteuerliche Meldepflichten in Spanien
Vierteljährliche Erklärungen (Modelo 303) plus Jahreszusammenfassung (Modelo 390). Große Unternehmen melden monatlich.
- Zusammenfassende Meldung (Modelo 349)
- Intrastat bei Überschreiten der Schwellen
So reichen wir Ihre Erklärungen ein
- 1Sie stellen uns Ihre Marktplatz-Berichte (zum Beispiel den Amazon VAT Transactions Report) und Einkaufsrechnungen bereit.
- 2Ein lokaler Experte gleicht die Daten ab und prüft Steuersätze, Befreiungen und Reverse Charge.
- 3Sie geben die Zahlen frei und wir reichen vor Fristablauf ein.
- 4Sie erhalten Zahlungsanweisungen, und wir dokumentieren jede Meldung.
Umsatzsteuer-Erklärungen in anderen Ländern
Häufige Fragen
Wie oft werden Umsatzsteuer-Erklärungen in Spanien abgegeben?
Vierteljährliche Erklärungen (Modelo 303) plus Jahreszusammenfassung (Modelo 390). Große Unternehmen melden monatlich.
Welche weiteren Meldungen gibt es in Spanien?
Je nach Tätigkeit: Zusammenfassende Meldung (Modelo 349); Intrastat bei Überschreiten der Schwellen.
Wer zahlt die Umsatzsteuer?
Wir nennen Ihnen Betrag und Frist. Sie zahlen direkt an die Steuerbehörde, Ihr Geld läuft also nie über uns.
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