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Umsatzsteuer-Registrierung nach Land

Erfahren Sie, wann Sie eine lokale USt-IdNr. brauchen und wie wir sie für Sie beantragen.

Die Regeln kennen

Drei Umsatzsteuer-Regeln, die Online-Händler oft übersehen

Die meisten Händler erfahren von ihren Pflichten durch eine Warnung des Marktplatzes oder einen Brief vom Finanzamt. Auf diese Situationen sollten Sie achten.

1

Ware in einem Lager im Ausland

Lagert Amazon FBA oder ein Fulfillment-Dienstleister Ihre Ware in einem anderen Land, brauchen Sie dort meist vor dem ersten Verkauf eine USt-IdNr. Für ausländische Händler gibt es keine Schwelle.

Mehr: Umsatzsteuer-Registrierung →
2

Über 10.000 € grenzüberschreitende EU-Umsätze

Oberhalb dieser EU-weiten Lieferschwelle gilt der Steuersatz des Kundenlandes. Über den One-Stop-Shop melden Sie alles in einer Erklärung.

Mehr: OSS und IOSS →
3

Verkauf nach Großbritannien

Für ausländische Händler gibt es in Großbritannien keine Umsatzschwelle. Marktplätze führen die Steuer bei manchen Verkäufen ab, aber Lagerbestand in UK und Importe erfordern meist eine britische USt-IdNr.

Mehr: Umsatzsteuer in Großbritannien →

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